01.01.2002 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer
Keine Grunderwerbsteuer für Nutzungsüberlassung
| Das Finanzamt darf nicht für alle in einem Grundstückskaufvertrag genannten Zahlungen Grunderwerbsteuer verlangen. Das ist die erfreuliche Aussage des Bundesfinanzhofs in folgendem Fall: Der Käufer durfte ein Grundstück sofort nutzen. Der Kaufpreis war erst später, bei Eintragung im Grundbuch, fällig. Für die sofortige Nutzungsüberlassung wurde eine gesonderte Zahlung vereinbart. Auf diese Zahlung darf das Finanzamt keine Grunderwerbsteuer erheben, weil sie nicht für die Übertragung des Eigentums am Grundstück erfolgt ist. (Urteil vom 8.8.2001, Az: II R 49/01) (Abruf-Nr. 011453) |
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