01.10.2005 | Grundsteuer
Grundsteuer bei „Selbstnutzern“ verfassungswidrig?
Wenn Sie einem Bauherrn symbolisch den Schlüssel für das von Ihnen geplante Heim übergeben, können Sie ihm gleich noch einen Tipp mit auf den Weg geben: Er sollte gegen den Grundsteuerbescheid für die eigenen vier Wände Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist nämlich ein Verfahren anhängig, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer auf dem Prüfstand steht (Az: 1 BvR 1644/05).
Hintergrund: Wird eine Immobilie vermietet, ist die Grundsteuer als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften absetzbar. Wird die Immobilie selbst genutzt, bleibt der Eigentümer darauf sitzen. Das passt dem Kläger nicht. Er argumentiert, dass ihm durch die Grundsteuer jedes Jahr ein Teil seines Eigentums genommen wird. Das verletzte die Eigentumsgarantie in Artikel 14 des Grundgesetzes.