01.09.2006 | Grundsteuer
Selbstgenutztes Wohneigentum darf besteuert werden
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum nicht zur Entscheidung angenommen. Obwohl die Gründe für die Ablehnung nicht bekannt sind (das BVerfG muss sie nicht nennen), dürfte feststehen: Für selbst genutztes Wohneigentum muss auch künftig Grundsteuer gezahlt werden. (Beschluss vom 21.6.2006, Az: 1 BvR 1644/05) ( Abruf-Nr. 061966).
Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 3 | ID 95726