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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Haftung

    Betrug durch Generalübernehmer - Haftung vermeiden

    | Führt der Generalübernehmer (GÜ) entgegen der Architektenplanung die Außenwände und die Kellerbodenplatte zu dünn und ohne erforderliche Abdichtung aus, begeht er einen Betrug zum Nachteil des Bauherrn. Der Architekt haftet nicht, wenn er bei seiner Planung korrekt berücksichtigt hat, dass drückendes Wasser ansteht. |