06.09.2010 | Haftung
KG-Urteil belegt praktischen Nutzen eines Bautagebuchs
Wird ein Architekt wegen unzureichender Bauüberwachung schadensträchtiger Baukonstruktionen bei Baumängeln in Anspruch genommen, muss er belegen, wie oft er auf der Baustelle die Bauüberwachung vorgenommen hat. Die bloße Behauptung, er sei regelmäßig auf der Baustelle gewesen und habe die Arbeiten überwacht hat, reicht nicht. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden - und damit dem Führen eines Bautagebuchs das Wort geredet (Beschluss vom 9.4.2010, Az: 7 U 144/09; Abruf-Nr. 102694). Denn neben den praktischen Vorteilen für die Bauabwicklung, die ein ordnungsgemäß geführtes Bautagebuch mit sich bringt, dient es quasi nebenbei auch noch zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 1 | ID 138344