01.06.2001 · Fachbeitrag · Haftung
Mehrleistung = Mehrhaftung
| Dass es gefährlich ist, Leistungen zu erbringen, mit denen Sie gar nicht beauftragt waren, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Ist Ihre Leistung nämlich fehlerhaft, so haften Sie auch, wenn Ihre Leistung über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgeht. |
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