Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Haftung

    Mehrleistung = Mehrhaftung

    | Dass es gefährlich ist, Leistungen zu erbringen, mit denen Sie gar nicht beauftragt waren, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Ist Ihre Leistung nämlich fehlerhaft, so haften Sie auch, wenn Ihre Leistung über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgeht. |