01.06.2002 · Fachbeitrag · Haftung
Planer müssen keine Rechtsexperten sein
| An die Rechtskenntnisse eines Architekten dürfen keine überspannten Anforderungen geknüpft werden. Ein Bauherr kann vom Architekten nicht verlangen, dass dieser über rechtliche Spezialkenntnisse verfügt, die über ein bestimmtes Grundwissen hinausgehen. Mit diesen Sätzen wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm jüngst den Schadenersatzanspruch eines Bauherrn gegen den Architekten bei einem äußerst streitbeladenen Thema zurück: Der Vereinbarung einer Vertragsstrafenklausel in einem Bauvertrag. Der Architekt hatte eine gängige, aber unwirksame (weil unklare) Vertragsstrafenklausel in den Ausschreibungsunterlagen angewandt. Der Auftraggeber wollte ihn dafür haftbar machen. Das OLG ließ den Auftraggeber indes abblitzen. Dieser konnte die Vertragsstrafe damit weder gegenüber dem Bauunternehmer noch gegenüber dem Architekten durchsetzen. |
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