02.06.2008 | Haftung
Risikoreiche Planung lohnt sich nicht
Immer wieder versuchen Planer, im Interesse des Auftraggebers Baukosten zu sparen. Die Gerichte belohnen dieses Engagement nicht, im Gegenteil. Sie bürden dem Planer das volle Haftungsrisiko auf, wie es aktuell auch der Bundesgerichtshof (BGH) getan hat. In diesem Fall ging es um die Ausführungsplanung einer Regenwasserversickerungsanlage in den Außenanlagen. Solche Anlagen sind besonders risikoreich, da die Frage des Umgangs mit Ausnahmewettersituationen bis heute nicht geklärt zu sein scheint. Der Sachverständige stellte im Prozess durch sein Gutachten heraus, dass die fehlende Planung der Einzelheiten der Regenwasserversickerungsanlage die Ursache für den Mangel war.
Unser Tipp: Dagegen hilft nur die fachgerechte Beratung des Auftraggebers. Diese umfasst folgende Punkte:
(BGH, Urteil vom 24.1.2008; Az: VII ZR 46/07) (Abruf-Nr. 080772)