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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Haftung

    So mindern Sie Ihr Risiko bei der Bauüberwachung

    | Normalerweise sind Austrocknungsfristen für Zementestriche von rund fünf Wochen ausreichend. Bei engen Bauzeiten wird auf Druck der Bauherrn allerdings als erstes diese Austrocknungsfrist reduziert. In solchen Fällen sollten Sie das Risiko nicht allein übernehmen und immer eine Estrich-Feuchte-Messung beauftragen. Führen Sie diese Messungen nicht durch, laufen Sie Gefahr, für spätere Mängel am Bodenbelag wegen zu hoher Restfeuchte haftbar gemacht zu werden. Der Grund: Als bauüberwachender Architekt müssen Sie prüfen, ob der Estrich vor Einbau des Fußbodenbelags genügend ausgetrocknet ist. Schließlich geben Sie selbst die Anweisung zum Einbau des Bodenbelags, so der Tenor einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 9.11.2000, Az: 13 U 43/00). |