01.09.2004 · Fachbeitrag · Haftung
Wer muss dem Bauherrn die Heizung erklären?
| Fachingenieure der Technischen Ausrüstung haben regelmäßig zu Projektende das Problem, komplexe Anlagen und Installationen betriebsbereit an den Bauherrn zu übergeben und ihn ordnungsgemäß einzuweisen. In der Praxis stellt sich vor allem die (Abgrenzungs-)Frage, welche Aufgaben der Planer und welche der Heizungsinstallateur wahrnehmen muss. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts(OLG) Koblenz bringt Ihnen hier spürbare Entlastung: Der Installateur ist nicht nur für den ordnungsgemäßen Einbau verantwortlich. Er muss den Bauherrn auch fachgerecht in die Bedienung einweisen. Verletzt der Installateur diese Pflicht, muss er für die Folgen einstehen, entschied das OLG. Im Urteilsfall hatte der Installateur dem Bauherrn empfohlen, dem Heizungswasser Frostschutzmittel beizufügen. In der Bedienungsanleitung des Herstellers war das ausdrücklich verboten worden. Der Heizungsinstallateur musste daher für den Schaden haften. Das Planungsbüro für Technische Ausrüstung dagegen sprach das OLG frei. Es muss zwar die Bedienungsunterlagen bzw. die Revisionsunterlagen zusammenstellen und dem Bauherrn übergeben. Die Einweisung ist und bleibt aber Aufgabe der ausführenden Firma. (Urteil vom 3.6.2004, Az: 3 U 39/03; Abruf-Nr. 042089) |
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