01.07.2006 | Haushaltsbegleitgesetz 2006
Wichtige Änderungen zum 1. Juli 2006 bzw. zum 1. Januar 2007 beschlossen
Im Eiltempo hat die Koalition das „Haushaltsbegleitgesetz 2006“ durch den Bundestag gejagt. Da der Bundesrat am 16. Juni zugestimmt hat, treten die ersten Änderungen bereits zum 1. Juli 2006 in Kraft. Lesen Sie deshalb nachfolgend, was sich alles ändert.
Höhere Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte
Zum 1. Juli 2006 werden die Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Krankenversicherung von 11 Prozent auf 13 Prozent und in der Rentenversicherung von 12 Prozent auf 15 Prozent angehoben. Die pauschale Lohnsteuer dagegen ändert sich nicht. Sie beträgt weiter zwei Prozent. Damit zahlen Sie für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten künftig eine Pauschalabgabe von 30 Prozent zuzüglich der Umlagen U1 und U2. Bei einem 400-Euro-Job sind das zusätzlich 20 Euro monatlich.
Beachten Sie: Für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten gilt die Erhöhung nicht. Für sie bleibt es bei einer Pauschalabgabe von zwölf Prozent zuzüglich der Umlagen U1 und U2.
Änderung der Beiträgeberechnung in der Gleitzone
Die Formel für die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts für Beschäftigte in der Gleitzone (Entgelt zwischen 400,01 und 800 Euro) wird zum 1. Juli 2006 geändert. Der Faktor F beträgt künftig 0,7160 (bisher 0,5967). Das hat folgende Auswirkungen:
Beispiel
S verdient 600 Euro monatlich. Sie ist verheiratet (Steuerklasse V) und hat ein Kind. Der Krankenkassen-Beitragssatz beträgt 13 Prozent.
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