30.10.2009 | HOAI 2009
Muster-Ingenieurvertrag für Tragwerksplanung bei Neubauten
Die HOAI 2009 ist am 18. August in Kraft getreten und muss bei allen Neuverträgen angewendet werden. Der vorliegende Mustervertrag für Leistungen der Tragwerksplanung beim Neubau eines Gebäudes hat das Ziel, alle Stellschrauben bestmöglich zu berücksichtigen. Er enthält zahlreiche Regelungen, die nur bei Bedarf bzw. objektspezifisch anwendbar sind („Rezeptbuch“). Das gilt auch für § 4 „Weitere / Besondere Leistungen des Auftragnehmers“. Die Regelungen zum Erfolgs- oder Malus-Honorar sind bei Tragwerksplanern nur eingegrenzt sinnvoll. Denn der Tragwerksplaner hat in aller Regel nur mittelbar Einfluss auf die Gestaltung der Baukosten. Dennoch haben wir im Vertrag eine entsprechende Klausel abgedruckt, die jedoch objektspezifisch anzuwenden ist.
Die Anmerkungen am Ende des Vertrags zeigen, worauf bei der Vertragsabfassung und -gestaltung besonderer Wert gelegt wurde.
Unser Service: In dieser Reihe werden wir 26 Musterverträge für die unterschiedlichsten Planungsaufgaben veröffentlichen. Den vorliegenden Mustervertrag finden Sie zum Download und zur individuellen Bearbeitung auch in unserem Online-Service für Abonnenten (www.iww.de) unter der Rubrik „Musterverträge/-schreiben“.
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