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  • 30.11.2009 | HOAI 2009

    TGA-Planung: Bei Kleinaufträgen wird vieles einfacher

    Mit der neuen HOAI werden Kleinaufträge im Facility-Management einfacher abrechenbar. Denn für jede der acht Anlagengruppen gilt: Liegen die anrechenbaren Kosten gemäß Kostenberechnung unter 5.113 Euro netto, kann das Honorar frei vereinbart werden. Dazu folgendes Beispiel:  

    Wird in einer Berufsschule die Technische Ausrüstung im Bereich Elektrotechnik (anrechenbare Kosten: 5.000 Euro) im Bereich Heizung (anrechenbare Kosten: 3.500 Euro) und im Bereich Lüftung (anrechenbare Kosten: 4.500 Euro) umgebaut, ist das Honorar frei vereinbar, weil in jeder Anlagengruppe der Tafelwert unterschritten ist und die HOAI somit nicht gilt.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 2 | ID 131846