07.01.2008 | Honorar für besonderes Engagement
Beschleunigungsprämien: Viel mehr Einsatzmöglichkeiten als gedacht
Zuletzt haben wir uns vor allem damit befasst, wie Sie ein Zusatzhonorar bei Bauzeitverzögerungen durchsetzen können (siehe auch Seite 10). Doch dies ist eigentlich nur die zweitbeste Lösung. Besser ist es doch, wenn Ausführungs- bzw. Inbetriebnahmetermine trotz aller Probleme und Bauverzögerungen doch noch eingehalten werden. Das Stichwort dafür lautet: Beschleunigungsprämien.
Der fachliche Hintergrund
Kommt es zu Verzögerungen im Bauablauf, gehen die Beteiligten untereinander in der Regel auf Konfrontationskurs. Der größte Verlierer ist der Auftraggeber. Denn in der Regel sind in einem solchen Fall die einzelnen Ereignisse schwer zu rekapitulieren, die Zuständigkeiten, Abhängigkeiten und Verantwortlichkeiten unklar und die technischen Sachverhalte teilweise undurchsichtig. Für den Auftraggeber ist es schier unmöglich, Ansprüche gegenüber einzelnen Beteiligten schlüssig darzulegen und nachprüfbar aufzuteilen.
Aufgrund dieser unangenehmen Erfahrungen gehen professionelle Auftraggeber gern dazu über,
- für die Einhaltung von zwingenden Terminen oder
- für die Beschleunigung des Ablaufs bei bereits eingetretenen Verzögerungen
ein Zusatzhonorar als Prämie zu vereinbaren.
Die honorarrechtliche Ausgangslage
Beschleunigungsvergütungen sind in der HOAI nicht vorgesehen. Aber die HOAI zwingt die Parteien in § 4 Absatz 4 dazu, Honorarvereinbarungen, die zwischen dem Mindest- und Höchstsatz liegen, schriftlich und bei Auftragserteilung zu treffen.
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