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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Honorar

    Genehmigungsplanung bei Leistungen nach Teil VII HOAI

    | Bei der Honorierung von Ingenieurleistungen nach Teil VII HOAI stellt sich häufiger das Problem, dass der öffentliche Auftraggeber (selbst Genehmigungsbehörde) trotz Beauftragung aller Leistungsphasen die Abrechnung der Genehmigungsplanung verweigert. Argument: Es fällt kein öffentlich rechtliches Genehmigungsverfahren an. Also kann die Leistungsphase 4 auch nicht vergütet werden. Dabei stellt die Kommune selbst hohe Anforderungen an die geforderten Planunterlagen. Diese werden hausintern intensiv geprüft und mit separaten städtischen Abteilungen (Grundstücksentwässerung, Straßenbau etc.) abgestimmt. Ist der öffentliche Auftraggeber also im Recht? |