01.02.2004 · Fachbeitrag · Honorar
Honorarsatz ist nur nach Leistungsende änderbar
| Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat bestätigt, dass eine schriftlich wirksam getroffene Honorarvereinbarung hinsichtlich des Honorarsatzes vor Beendigung der Vertragsleistungen nicht mehr ge ändert werden kann. Verhandlungen über den Honorarsatz während der Projektarbeit haben damit keine Bedeutung. Beispiel: |
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