01.04.2001 · Fachbeitrag · Honorar
Pauschalhonorar unterhalb der Mindestsätze bindend?
| Wer sich bei den anrechenbaren Kosten verschätzt, bleibt an das zuvor vereinbarte Pauschalhonorar gebunden, auch wenn dadurch die Mindestsätze unterschritten werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Höchstsatz der anrechenbaren Kosten der Honorartafel des § 65 HOAI von 30 Mio. DM überschritten wird. In diesem Fall ist das Honorar nach Auffassung des Kammergerichts Berlin frei vereinbar. Das Preisrecht der HOAI greift nicht. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig