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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Honorar

    Pauschalhonorar unterhalb der Mindestsätze bindend?

    | Wer sich bei den anrechenbaren Kosten verschätzt, bleibt an das zuvor vereinbarte Pauschalhonorar gebunden, auch wenn dadurch die Mindestsätze unterschritten werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Höchstsatz der anrechenbaren Kosten der Honorartafel des § 65 HOAI von 30 Mio. DM überschritten wird. In diesem Fall ist das Honorar nach Auffassung des Kammergerichts Berlin frei vereinbar. Das Preisrecht der HOAI greift nicht. |