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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Honorar und Rechnungslegung

    Die Honorarermittlung in Euro

    | Die Einführung des Euro (€) rückt immer näher. Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Die Einführung des € ist keine Währungsreform, sondern eine Währungsumstellung. Sämtliche Geldbeträge werden nach dem festgesetzten Umrechnungskurs (1 € = 1,95583 DM) lediglich umgerechnet, die Werterelation bleibt unverändert. |