01.02.2004 · Fachbeitrag · Honorar
Vorsicht bei Planungsleistungen für gute Freunde
| Immer wieder das alte Problem: Gibt es bei Planungsleistungen für gute Freunde Ausnahmen von der HOAI? Das Oberlandesgericht (OLG) Celle meint "ja". Es entschied, dass eine Pauschalhonorarvereinbarung mit guten Freunden, die schriftlich und bei Auftragserteilung getroffen wurde, gültig bleibt, auch wenn sie den Mindestsatz unterschreitet. Damit hat das OLG Celle abweichend von anderen Gerichten zu Gunsten des Auftraggebers entschieden. Die Celler Richter haben insbesonders auf die Freundschaft der beiden Vertragspartner abgehoben. |
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