01.02.2005 | Honorar
Wichtiges Urteil zur getrennten Abrechnung von Anlagen
Einen Meilenstein in Sachen getrennter oder zusammengefasster Abrechnung bei der Planung der technischen Gebäudeausrüstung hat das Oberlandesgericht (OLG) München gesetzt. Der Korridor, in dem komplexe technische Anlagen, die der Wärmeversorgung dienen, eigenständig abgerechnet werden können, wird dadurch wesentlich erhöht.
Wichtig: Das Urteil ist erst kurz vor Redaktionsschluss veröffentlicht worden. Eine ausführliche Analyse der 18-seitigen Entscheidung finden Sie deshalb in der März-Ausgabe. (Urteil vom 15.9.2004, Az: 27 U 938/99) (Abruf-Nr. 050186)
Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 1 | ID 95482