01.01.2001 · Fachbeitrag · Honorar
Zuschlag für Instandsetzung wirksam vereinbaren
| Ein Leser schildert uns folgenden Fall: „Der Eigentümer eines Lebensmittel-SB-Marktes, dessen Erstmieter nach 15 Jahren gekündigt hatte, hat uns beauftragt, die Instandsetzung des heruntergewirtschafteten Gebäudes zu organisieren. Das Gebäude soll anschließend an eine andere Handelskette vermietet werden. Gemäß § 27 HOAI haben wir einen 50-prozentigen Instandsetzungszuschlag vereinbart, und zwar mündlich. Nachdem wir den Auftrag erledigt haben, weigert sich der Auftraggeber, den Zuschlag zu zahlen. Er begründet dies damit, dass die Vereinbarung unwirksam sei. Wie ist der Fall zu sehen?“ |
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