01.12.2008 | Honorarermittlung beim Bauen im Bestand
Anrechenbare Kosten nach § 10 (3a) HOAI: Praxis-Tipps zur Mengenermittlung
von Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon, ö.b.u.v. SV für
Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode/Harz
Die anrechenbaren Kosten aus mitverarbeiteter vorhandener Bausubstanz wurden und werden in Bezug auf die Honorarwirksamkeit deutlich unterschätzt. Die praktischen Erfahrungen aus der Sachverständigentätigkeit zeigen nämlich, dass immer noch jede Menge Honorar verschenkt ist.
Voraussetzung für die leistungsgerechte und prüffähige Honorar-abrechnung ist, dass Sie
- anerkannte Berechnungsverfahren verwenden (Ausgabe 9/2008, Seite 3 bis 7 – im Online-Archiv www.iww.de),
- die Mengenansätze für die Mengen korrekt und nachvollziehbar ermitteln und
- die richtigen Kostenansätze für die Einheitspreise wählen.
Nachfolgend erläutern wir Ihnen, wie Sie bei der Mengenermittlung vorgehen. Ihr Ziel sollte sein, dass der Auftraggeber alle Prüfvorgänge eigenständig durchführen kann. Das ist der beste Weg, um langwierige Auseinandersetzungen und Rechtfertigungen gegenüber dem Auftraggeber zu vermeiden.
Wie nachvollziehbar muss die Ermittlung sein?
Die Antwort ist eindeutig: Die Mengenansätze für die mitverarbeitete vorhandene Bausubstanz müssen genauso nachvollziehbar sein wie die Honorarrechnung ansonsten auch. Es liegt an Ihnen, die Mengenangaben so sachgerecht und nachvollziehbar aufzustellen, dass keine langwierigen Rechtfertigungen notwendig sind. Folgende Grundregel gilt für alle Honorarabrechnungen:
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