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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Akquisition oder Vertrag - Vorsicht Honorarfalle

    | Wertvolle Hinweise zur - honorarrelevanten - Abgrenzungsfrage "noch Akquisition oder schon Architektenvertrag" enthält eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle. Das OLG versagte dem Architekten das geforderte Honorar unter anderem deshalb, weil dieser seine Honorarrechnung erst drei Jahre nach Beendigung seiner Tätigkeit eingereicht hatte. Die spätere Rechnungsstellung werteten die Richter als Indiz dafür, dass der Architekt zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Tätigkeit selbst nur von Akquisitions- statt Vertragsleistungen ausgegangen war. |