01.02.2006 | Honorarrecht
Darf die Leistungsphase 1 immer abgerechnet werden?
Auch wenn der schriftliche Vertrag regelt, dass Leistungen erst ab Leistungsphase (Lph) 2 vereinbart werden, steht dem Planer das Honorar für Lph 1 zu. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg klargestellt. Einzige Voraussetzung: Die Leistungen aus Lph 1 waren notwendig, um die weiteren Planungsziele zu erreichen und sie sind nicht zuvor von einem Dritten erbracht worden. In diesem Fall ist die Lph 1 nach Auffassung der Naumburger Richter als Vertragsbestandteil anzusehen, selbst wenn sie aus dem schriftlichen Vertrag herausgenommen wurde.
Fazit: Das Honorar für die Lph 1 können Sie damit abrechnen, wenn Sie auch die Lph 2 und 3 ordnungsgemäß erstellt haben. (Urteil vom 20.4.2005, Az: 6 U 93/04) (Abruf-Nr. 051802)
Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 1 | ID 95497