01.09.2007 | Honorarrecht
Mindestsatz immer besser durchsetzbar
In einem bedeutsamen Fall hat ein Planungsbüro erfolgreich versucht, trotz Pauschalhonorarvereinbarung, die – wie sich im Laufe der Planung herausstellte – unterhalb des Mindestsatzes lag, das Mindesthonorar abzurechnen. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 17.8.2006, Az: 26 U 20/05) und der Bundesgerichtshof (Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 14.6.2007, Az: VII ZR 184/06) haben dem Planer durchweg das Recht auf Abrechnung nach HOAI zugestanden. Und das, obwohl der Vertrag unter Beteiligung eines Projektsteuerers geschlossen worden war.
Wichtig: In der nächsten Ausgabe informieren wir Sie ausführlich über diesen erfreulichen Fall, der insbesondere bei größeren Projekten und solchen, bei denen der Vertrag mit heißer Nadel gestrickt wird, relevant sein dürfte. Ganz eilige Leser finden den Wortlaut des 21-DIN A-Seiten umfassenden Urteils schon in unserem Online-Service. Geben Sie dazu einfach in das Fenster „Quellenmaterial“ auf unserer Homepage (www.iww.de) die Abruf-Nr. 072381 ein.