01.06.2007 | Honorarsicherung
Teilaufträge: Keine Reduzierung von anrechenbaren Kosten durch Billigangebote
Billigangebote von ausführenden Unternehmern stellen nicht immer die Grundlage für die Berechnung des Honorars in den Leistungsphasen (Lph) 5 bis 7 dar. Diese erfreuliche Nachricht entstammt einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen.
Im Auftrag waren verpreiste LVs statt der Angebotsauswertung
Im konkreten Fall war das Planungsbüro damit beauftragt worden, die Grundleistungen der Lph 6 und 7 zu erbringen.
Nicht im Auftrag enthalten aus der Lph 7 waren die Erstellung eines Kostenanschlags aus den geprüften Angeboten und die Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung zum Entwurf. Außerdem hatten die Vertragsparteien darauf verzichtet, dem Planungsbüro die Mitwirkung bei der Auftragserteilung, Verhandlungen mit Bietern und das förmliche Einholen von Angeboten zu übertragen. Dafür war das Planungsbüro aber beauftragt worden, im Vorfeld der Ausschreibung Leistungsverzeichnisse (LV) mit geschätzten Preisen auszuarbeiten (verpreiste LVs).
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