01.09.2007 | Keine Honorarkürzung wegen nicht erbrachter Grundleistungen
So vereinbaren Sie den Vertragsgegenstand am sinnvollsten
Das Thema „nachträgliche Honorarkürzungen wegen nicht vollständig erbrachter Einzelleistungen aus den jeweiligen Leistungsphasen“ verunsichert immer noch alle Planungsbüros. Das Honorarrisiko besteht für alle Einzelleistungen aus den jeweiligen Leistungsbildern der HOAI. Es sind also nicht nur Architekten, sondern auch die Ingenieurbüros in gleicher Weise betroffen.
In der August-Ausgabe haben wir Ihnen deshalb gezeigt, wie Sie die Risiken vermeiden können, ohne dass rechtliche Auseinandersetzungen notwendig sind, um das gerechte Honorar zu erlangen. Ihre Devise muss lauten: Formulieren Sie den Vertragsinhalt so, dass für Ihren Auftraggeber und auch für Sie in fairer Weise alles wichtige im Vertrag vereinbart wird, ohne jedoch die Einzelleistungen nach HOAI als Vertragsbestandteil aufzulisten.
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Vorschläge für Leistungsvereinbarungen ohne Honorarrisiko
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