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  • 01.07.2005 | Kfz-Kosten

    Die Autobahnvignette und die „Ein-Prozent-Regelung“

    Gerade in der jetzt beginnenden Urlaubszeit ist für Planer, die mit dem „Büro-Pkw“ in Urlaub fahren, die Antwort auf folgende Frage interessant: Sind Ausgaben für Autobahnvignetten, Mautgebühren oder einen ADAC-Schutzbrief als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Betriebs-Pkw nach der „Ein-Prozent-Regelung“ versteuert wird? Das Finanzgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass die Kosten nicht zu den Betriebsausgaben zählen (Urteil vom 18.12.2002, Az: 13 K 2376/01 E; Abruf-Nr. 032540). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 26.1.2005 (Az: VI R 37/03; Abruf-Nr. 051435) die Revision gegen die Düsseldorfer Entscheidung zugelassen und außerdem das Bundesfinanzministerium zum Verfahrensbeitritt aufgefordert.  

    Unser Tipp: Ein Einspruch hat durchaus Erfolgsaussichten.  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 2 | ID 95656