01.06.2001 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten
„Ein-Prozent-Regelung“ auch bei Gebrauchten zulässig
| Jetzt ist es amtlich. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) darf das Finanzamt auch bei einem gebraucht gekauften Betriebs-Pkw den geldwerten Vorteil für die private Nutzung anhand der „Ein-Prozent-Regelung“ berechnen. Damit ist das Verfahren, über das wir in der Ausgabe 11/2000, Seite 4 berichtet haben, zu Ungunsten des Kfz-Halters entschieden worden. Konsequenz: Auch wenn Sie den Gebrauchten wesentlich günstiger gekauft haben, darf für die Besteuerung des geldwerten Vorteils der Bruttolistenpreis des Pkw zum Zeitpunkt der Erstzulassung als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. (Urteil vom1.3.2001, Az: IV R 27/00) (Abruf-Nr. 010535) |
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