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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Haftung bei Verkauf des Betriebs-Pkw ausschließen!

    | Wenn Sie Ihren Betriebs-Pkw an eine Privatperson verkaufen, sollten Sie auf Folgendes achten: Seit dem 1. Januar 2002 können Sie Ihre Haftung nicht mehr mit der Klausel „Unter Ausschluss jeder Gewährleistung“ ausschließen. Als Unternehmer haften Sie zwei Jahre für bei der Übergabe vorhandene Mängel. Diese Frist können Sie auf ein Jahr verkürzen. Nehmen Sie dazu folgenden Passus in den Kaufvertrag auf: „Ansprüche des Käufers wegen bei der Übergabe vorhandener Mängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Fahrzeugs.“ |