02.06.2009 | Kfz-Kosten
Kosten für Umrüstung auf Gasbetrieb erhöhen Privatnutzung
Die Aufwendungen für die Umrüstung eines Fahrzeugs von Benzin- auf Flüssiggasbetrieb erhöhen die Bemessungsgrundlage für die „Ein-Prozent-Regelung“. Sie sind als Kosten der Sonderausstattung zu beurteilen, hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Unser Tipp: Der vor dem FG unterlegene Unternehmer hat gegen die Entscheidung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az: VI R 12/09). Dieser wird die Sache endgültig entscheiden. Betroffene können sich auf das anhängige Verfahren berufen und beim Finanzamt das Ruhen des eigenen Verfahrens beantragen. (Urteil vom 23.1.2009, Az: 10 K 1666/07 L) (Abruf-Nr. 091146)
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 3 | ID 127362