01.04.2006 | Kfz-Kosten
Straßengebühren und ADAC-Schutzbrief sind Privatsache
Straßenbenutzungsgebühren (Vignetten, Mautgebühren) für private Fahrten mit dem Betriebs-Pkw und Aufwendungen für einen ADAC-Schutzbrief sind nicht durch die „Ein-Prozent-Regelung“ abgegolten. Diese unerfreuliche Entscheidung hat der Bundesfinanzhof getroffen. Sie müssen diese Kosten als Privatentnahme versteuern, wenn Sie diese Kosten als Betriebsausgabe bei den Kfz-Kosten gebucht haben. (Urteil vom 14.9.2005, Az: VI R 37/03) (Abruf-Nr. 053192)
Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 3 | ID 95572