01.12.2004 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Winterreifen gehören nicht zur Sonderausstattung!
| Die Finanzverwaltung zählte bislang nachträglich angeschaffte Winterreifen zur Sonderausstattung. Dementsprechend erhöhten die Reifen die Bemessungsgrundlage für die "Ein-Prozent-Regelung". Mit den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) 2005 hat die Finanzverwaltung jedoch ihre Auffassung geändert. Kosten für Winterreifen erhöhen nicht mehr die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung der privaten Nutzung eines Betriebs-Pkw. |
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