01.08.2006 | Kfz-Steuer
Hubraumbesteuerung bei Geländewagen über 2,8 Tonnen
Wenn Sie einen Geländewagen fahren, sollten Sie Entscheidungen der Finanzgerichte (FG) Baden-Württemberg und Köln kennen. Beide FG sind nämlich der Meinung, dass Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen seit dem 1. Mai 2005 zu Unrecht wie Pkw nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert werden (Beschluss vom 14.3.2006, Az: 8 V 4/06; Abruf-Nr. 061477 bzw. Beschluss vom 28.11.2005, Az: 6 V 3715/05; Abruf-Nr. 061478). Nach Ansicht der Richter sind zumindest Geländewagen des Typs „Land Rover“ und „Mercedes-Benz Typ G 300“ als „andere Fahrzeuge“ einzustufen und daher nach Gewicht zu besteuern.
Unser Tipp: Legen Sie Einspruch gegen Ihren Kfz-Steuerbescheid ein und verlangen Sie eine Besteuerung nach Gewicht.
Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 3 | ID 95698