29.11.2010 | Kleine Maßnahmen, große Risiken
Bei Freistellungsverfahren drohen mehr Haftungsrisiken als Sie denken
Bei Freistellungsverfahren drohen Haftungsrisiken, die man gar nicht vermutet. Sie sind deshalb gut beraten, auch bei kleineren Projekten die Anforderungen des öffentlichen Baurechts und der „Freistellungs-Rechtsprechung“ zu beachten.
Fall vor dem Oberlandesgericht Koblenz
Im konkreten Fall war ein Architekt mit der Planung eines Wohngebäudes beauftragt worden, das von der Genehmigungsfreiheit gemäß den Freistellungsverordnungen betroffen war. Der Architekt glaubte deshalb, wenn er sich an die Vorgaben des Bebauungsplans hielte, würde er alle Auflagen des öffentlichen Baurechts einhalten und das Bauwerk wäre damit genehmigungsfähig.
Damit irrte er. Denn er hatte nicht bedacht, dass es noch Vorschriften gibt, die zwar nicht im Bebauungsplan enthalten sind, aber trotzdem zum öffentlichen Baurecht gehören und damit bei der Planung zu berücksichtigen sind. Im konkreten Fall war das eine Vorschrift zum Überschwemmungsschutz, gegen die die Planung verstieß.
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