26.06.2008 | Kombination von HOAI- und Nicht-HOAI-Leistungen
Planung und Projektsteuerung bzw. Mieterkoordination getrennt vereinbaren
Immer häufiger werden Planungsverträge geschlossen, bei denen Grundleistungen und Projektsteuerungsleistungen oder spezielle Sonderleistungen gemeinsam erbracht werden. Bei dieser Konstellation lauern erhebliche Honorargefahren, die sich in der Regel erst bei der Honorarabrechnung zeigen und durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hohe Praxisrelevanz erlangt haben.
Die zwei typischen Fälle
Es gibt zwei typische Beispiele für kombinierte Verträge mit Honorarrisiko:
- Kombinierte Planungs- und Projektsteuerungsverträge.
- Vereinbarungen, bei denen der Planer neben der Planung noch diverse Anforderungen von späteren Mietern oder Anteilseignern berücksichtigen muss. Dabei wird oft eine nicht in der HOAI geregelte Leistung vereinbart, die „Mieterkoordination und Abstimmung zur Erreichung eines einheitlichen Ganzen“.
Bei beiden Konstellationen tun Planer gut daran, die Fallstricke zu kennen und durch entsprechende Maßnahmen zu umgehen.
1. Fall: Kombinierte Planung und Mieterkoordination
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