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  • 02.06.2009 | Konkreter Praxisfall

    So rechnet sich ein vorzeitiger
    Ausstieg aus dem Versorgungswerk

    von Sönke Liebig, YPOS Consulting

    Die Versorgungswerke für Architekten und Ingenieure bieten bei vergleichbarem Beitrag eine wesentlich höhere Altersversorgung als die gesetzliche Rentenversicherung. Trotzdem kann es sich lohnen, die Rente aus dem Versorgungswerk zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, ohne die aktive Tätigkeit zu beenden.  

     

    Warum das so ist, wie sich ein vorzeitiger Abruf der Rente und eine alternative Anlage der gesparten Versorgungswerk-Beiträge auch für Planer am Bau rentieren kann, erfahren Sie im folgenden Beitrag.  

    Beispiel verdeutlicht die Problematik

    Architekt M (Jahrgang 1949) hat Rentenansprüche aus dem Architektenversorgungswerk erworben. Er zahlt in das Versorgungswerk einen Monatsbeitrag von 1.074 Euro.  

    M stellt sich im Rahmen seiner privaten Finanzplanung die Frage, ob sich ein vorzeitiger Abruf der Rente aus dem Versorgungswerk für ihn rechnet.  

     

    Rentenalternativen aus der Architektenversorgung

     

    Rentenbeginn  

    mit 60  

    Rentenbeginn  

    mit 65  

    Beitrag Versorgungswerk  

    entfällt  

    1.074 Euro  

    Altersrente brutto  

    2.594 Euro  

    3.706 Euro  

    Auf den ersten Blick scheint sich der vorzeitige Rentenabruf nicht zu rechnen. Schließlich muss M mit monatlich 1.112 Euro weniger auskommen, wenn er die Rente ab dem 60. Lebensjahr abruft.