02.06.2009 | Konkreter Praxisfall
So rechnet sich ein vorzeitiger
Ausstieg aus dem Versorgungswerk
von Sönke Liebig, YPOS Consulting
Die Versorgungswerke für Architekten und Ingenieure bieten bei vergleichbarem Beitrag eine wesentlich höhere Altersversorgung als die gesetzliche Rentenversicherung. Trotzdem kann es sich lohnen, die Rente aus dem Versorgungswerk zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, ohne die aktive Tätigkeit zu beenden.
Warum das so ist, wie sich ein vorzeitiger Abruf der Rente und eine alternative Anlage der gesparten Versorgungswerk-Beiträge auch für Planer am Bau rentieren kann, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Beispiel verdeutlicht die Problematik
Architekt M (Jahrgang 1949) hat Rentenansprüche aus dem Architektenversorgungswerk erworben. Er zahlt in das Versorgungswerk einen Monatsbeitrag von 1.074 Euro. |
M stellt sich im Rahmen seiner privaten Finanzplanung die Frage, ob sich ein vorzeitiger Abruf der Rente aus dem Versorgungswerk für ihn rechnet.
Rentenalternativen aus der Architektenversorgung
| Rentenbeginn mit 60 | Rentenbeginn mit 65 |
Beitrag Versorgungswerk | entfällt | 1.074 Euro |
Altersrente brutto | 2.594 Euro | 3.706 Euro |
Auf den ersten Blick scheint sich der vorzeitige Rentenabruf nicht zu rechnen. Schließlich muss M mit monatlich 1.112 Euro weniger auskommen, wenn er die Rente ab dem 60. Lebensjahr abruft.
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