01.09.2003 · Fachbeitrag · Kostenermittlung
Muss die DIN 276 angewendet werden?
| Aufträge für die Planung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken kommen meist von öffentlichen Auftraggebern. Dabei machen Bauverwaltungen insbesondere zur Baukostenermittlung umfangreiche und arbeitsaufwändige Vorgaben. Sie verlangen, dass die Kostenermittlungen nach DIN 276/93 und die Honorarrechnungen nach der alten DIN 276/81 aufgestellt werden. Erfüllt ein Büro diese Anforderung nicht, kommt der Einwand „die Rechnung ist nicht prüfbar“. |
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