30.07.2009 | Krankenversicherung
Es gibt wieder „gesetzliches“ Krankengeld für Selbstständige
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte hauptberuflich Selbstständige können ab dem 1. August 2009 wieder das „gesetzliche“ Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit beziehen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag beschlossen (Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften; Abruf-Nr. 092103). Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Selbstständige den allgemeinen Beitragssatz zahlt.
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 2 | ID 128776