01.12.2008 | Krankenversicherung
Krankengeldanspruch für Selbstständige in der GKV
Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen Sie aufpassen. Zum 1. Januar 2009 entfällt nämlich der Krankengeldanspruch für „hauptberuflich selbstständige Erwerbstätige“ (§ 44 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V), die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind. So sieht es das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vor.
Unser Tipp: Prüfen Sie, ob eine zusätzliche Krankengeldabsicherung oder möglicherweise sogar ein Wechsel in einen privaten Krankenvollversicherungs-Tarif sinnvoll ist.
Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 2 | ID 123085