01.11.2006 | Lösung für unangenehmes Problem
Nur klare Vertragsregeln sichern Ihr Honorar für Bauzeitverlängerungen
Planungen und Baumaßnahmen dauern oft deutlich länger als bei Vertragsabschluss kalkuliert. Das kostet die meisten Planungsbüros viel Honorar, und zwar unwiderruflich. Der Grund ist immer gleich: Es fehlen unmissverständliche Regelungen in den Verträgen und eine saubere Abgrenzung zwischen Vertragsinhalt und erbrachter Leistung.
Lesen Sie deshalb nachfolgend, wie Sie das Problem in den Griff bekommen und bei Planungs- bzw. Bauzeitverlängerungen ein Zusatzhonorar erzielen.
Ungünstige Rechtsprechung als Ausgangslage
Anlass für diesen Beitrag ist nicht zuletzt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. Das aber weniger aus dem Grund, dass das Urteil – wie in diesen Fällen meist – zu Ungunsten des Planers ausgegangen ist, sondern weil das OLG unmissverständlich klargestellt hat, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um ein Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung abrechnen zu können (Urteil vom 4.8.2005, Az: 9 U 738/04; Abruf-Nr. 063142).
1. Vereinbarung einer Regelbauzeit ist Basis der Abrechnung
Die Abrechnung eines Zusatzhonorars wegen Bauzeitverlängerung setzt nach Ansicht des OLG voraus, dass eine Regelbau- oder Planungszeit (wenn nur Planungsleistungen beauftragt sind) verbindlich vereinbart ist.
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