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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Benzingutscheine als steuerfreier Sachbezug

    | Ein für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen interessantes Lohn-Modell zur Vermeidung von Steuern und Sozialabgaben hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Berlin abgesegnet: Die Überlassung von Benzingutscheinen im Rahmen der Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 50 DM (§ 8 Absatz 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz). Die OFD hat klargestellt, dass zu den Sachbezügen auch Warengutscheine zählen, die der Arbeitnehmer bei einem Dritten einlösen kann. Als Beispiel nennt die OFD einen Gutschein mit der Bezeichnung „Stammessen 15 DM“. Wir folgern daraus, dass es auch zulässig ist, einem Arbeitnehmer jeden Monat einen Gutschein mit der Bezeichnung „Superbenzin 50 DM“ oder „Körperpflege 50 DM“ steuer- und sozialversicherungsfrei auszuhändigen. |