01.05.2001 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Keine steuerfreie Aufbesserung der Urlaubskasse!
| In der April-Ausgabe (Seite 4) haben wir Ihnen folgenden Tipp gegeben: Überreichen Sie Ihren Mitarbeitern vor dem Urlaubsantritt im Ausland bis zu 50 DM in der Währung des Urlaubslandes. Das Geld sei als Sachbezug lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Jetzt wurde bekannt, dass der Fiskus die Auszahlung von Fremdwährungen nicht mehr als Sachbezug anerkennen will (R 31 Absatz 1 Satz 6 Lohnsteuer-Richtlinien 2001). Verzichten Sie daher besser auf die Zahlung. |
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