01.02.2002 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
„Wagenpflege-Pauschale“ steuerfrei
| Wenn Sie an Mitarbeiter, die ein Betriebsfahrzeug auch privat nutzen dürfen, eine Pauschale für „Wagenpflege“ in Höhe von 30 DM zahlen, bleibt diese steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden. Im Urteilsfall hatten die Arbeitnehmer die Wahl, den Pkw vom Arbeitgeber pflegen zu lassen oder dies selbst zu erledigen und dann eine „Wagenpflege-Pauschale“ von 30 DM zu kassieren. Der BFH beurteilte die 30 DM als steuerfreien Auslagenersatz, obwohl für die Wagenpflege keine Einzelabrechnung durchgeführt wurde. Begründung: 30 DM sei ein „kleiner“ Betrag, der „den erfahrungsgemäß durchschnittlich monatlich anfallenden Aufwand für Wagenpflege nicht übersteigt“. Offensichtlich hätte der BFH auch eine noch h öhere Pauschale akzeptiert, legte sich hierzu aber nicht fest. (Urteil vom 26.7.2001, VI R 122/98) (Abruf-Nr. 011348) |
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