01.12.2007 | Mängelrisiko minimieren
Einhaltung von anerkannten Regeln der Technik: So vermeiden Sie Haftungsfallen
Wer im Bestand plant und baut, und dabei von den anerkannten Regeln der Technik abweicht, die auf Neubauten zugeschnitten sind, geht ein großes Haftungs- und damit Ertragsrisiko ein. Das belegen aktuelle Gerichtsurteile und Fälle aus der Gutachterpraxis. Höchste Zeit also, sich mit Gegenstrategien zu befassen.
Die typischen Probleme aus der Praxis
In der Regel ist es kaum möglich, schon beim Vertragsbeginn mit dem Auftraggeber darüber zu verhandeln, dass von den anerkannten Regeln der Technik abgewichen werden wird bzw. muss. Viele Büros vertrauen deshalb darauf, dass der Auftraggeber Planungslösungen jenseits der Regeln der Technik schon akzeptieren wird.
Das ist gerade zum Projektende, wenn die Zahlungsmoral schlechter wird und Auftraggeber jeden Strohhalm ergreifen, um Ihnen Mängel nachzuweisen, ein Trugschluss. Schnell sind Sie hier in der Defensive – auch vor Gericht. Bestätigt ein Sachverständiger für Bauschaden im Gutachten den Richtern,
- dass die DIN-gerechten Ebenheitstoleranzen von Oberflächen an Wänden, Decken und Fußböden nicht eingehalten sind oder
- dass Abdichtungsnormen bei Abdichtungen gegen das Erdreich im Kellergeschoss nicht eingehalten wurden,
ist klar, dass dieser Auftrag mit roten Zahlen abgerechnet wird.
So vermeiden Sie das Haftungsrisiko
Diesem Haftungs- und Ertragsrisiko gilt es vorzubeugen. Vorab: Es ist fachlich unmöglich, beim Bauen im Bestand alle Normen und anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, die für Neubauten geschaffen worden sind. Es geht also nicht darum, sich aus der Gewährleistung zu stehlen. Die sinnvolle Akzeptanz von Bedingungen, die im konkreten Altbau vorherrschen (= Verzicht auf Neubaustandards), soll vor allem Investitionskosten sparen.
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