01.11.2003 · Fachbeitrag · Maßnahmen zum Jahresschluss
Schützen Sie Ihre Honorarforderung vor der drohenden Verjährung
| Nicht nur das Jahr neigt sich dem Ende zu. Auch für so manche Ihrer Honorarforderungen droht ein unrühmliches Ende, nämlich die Verjährung. Akuten Handlungsbedarf könnte vor allem die Schuldrechtsrefom 2002 auslösen. Diese hat nämlich eine Reihe von Änderungen beim Verjährungsrecht mit sich gebracht. Damit Sie sicher werden, ob Sie jetzt aktiv werden müssen, geben wir Ihnen im folgenden Beitrag einen Überblick über die wichtigsten Verjährungsregeln. |
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