04.03.2011 | Mindestsatzunterschreitung und die Folgen
Mittelsatz in zu niedriger Honorarzone: So berechnet sich das korrekte Honorar
Bleibt ein vereinbarter Mittelsatz in Verbindung mit einer zu niedrigen Honorarzone auch dann wirksam, wenn der Planer wegen Mindestsatzunterschreitung gegen den Auftraggeber vorgeht und deshalb später die fachgerechte Honorarzone der Honorarberechnung zugrunde gelegt wird? Erfahren Sie nachfolgend, wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart diese Frage beantwortet hat und welche Konsequenzen Planer daraus ziehen sollten.
So gehen Gerichte bei der Honorarzoneneingruppierung vor
Um es vorwegzunehmen: Es ist nicht möglich, eine Mindestsatzunterschreitung nachträglich anzuheben und trotzdem den Mittelsatz beizubehalten. Das ergibt sich aus der Urteilsbegründung und schrittweisen Urteilsfindung des OLG. Es gelten folgende Grundsätze (Urteil vom 23.12.2010, Az: 10 U 15/09; Abruf-Nr. 110722):
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