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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Mitverarbeitete vorhandene Bausubstanz

    Berechnungsschema für Ihr Honorar

    | Mitverarbeitete vorhandene Bausubstanz dürfen Sie auch dann bei der Honorarberechnung berücksichtigen, wenn eine schriftliche Vereinbarung im Planungsvertrag fehlt. Diese Meldung aus unserer Dezember-Ausgabe hat viele Leser veranlasst, zum Telefonhörer zu greifen und den Wunsch nach einem Berechnungsschema zu § 10 Absatz 3a HOAI zu äußern. Diesem Wunsch kommen wir hiermit nach. |