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  • 30.10.2009 | Neue Auftragsfelder für Tragwerksplaner

    Neues Arbeitsfeld für Tragwerksplaner: Regelmäßige Prüfung von Bauwerken

    Seit jeher trägt der Eigentümer einer Immobilie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung, Wartung, Überprüfung sowie die Verkehrssicherheit des Bauwerks. Vor allem die regelmäßige Überprüfung wurde bisher vernachlässigt. Viele öffentliche Immobilienbesitzer sind sich dieser Verantwortung nach dem verheerenden Unglück von Bad Reichenhall endlich bewusst geworden. Für Ingenieurbüros der Tragwerkplanung ergeben sich daraus neue Aufgabenfelder, die es zu nutzen gilt.  

    Die Ausgangslage

    Die Bauordnungen der Bundesländer bestimmen nach öffentlichem Recht, dass der Eigentümer für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist.  

     

    Beispiel

    Nach Artikel 3 Absatz 1 Bayerische Bauordnung sind bauliche Anlagen von privaten oder öffentlichen Eigentümern so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden.  

    1. Schritt: Entwicklung eines Beratungsangebots

    Aus dieser Pflicht können Tragwerksplaner ein Beratungs- bzw. Leistungsangebot entwickeln. Denn selbst mit einer ordnungsgemäßen Bauausführung und sachgerechten Bauunterhaltung kann nicht verhindert werden, dass jedem Bauwerk im Laufe der Lebensdauer ein bestimmtes Schadensrisiko anhaftet. Mit einer regelmäßigen Überprüfung kann erreicht werden, dass  

    • die tragenden und relevanten nicht tragenden Konstruktionen während der Lebensdauer standsicher sind und
    • rechtzeitig erkannt wird, wann Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich sind.

     

    Unser Tipp: Dieses Beratungsangebot des Tragwerksplaners sollte auf Altbauten bzw. Neubauten unterschiedlich zugeschnitten sein.