01.11.2004 · Fachbeitrag · Neue Rechnungsangaben
Zweifelsfragen geklärt?
| Die neuen Pflichtangaben auf Rechnungen führen nach wie vor zur Verunsicherung. Kein Wunder: Kosten unvollständige Rechnungen doch den Vorsteuerabzug. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einer aktuellen Verfügung zu Zweifelsfragen Stellung genommen (Schreiben vom 3.8.2004, Az: IV B 7 - S 7280a - 145/04; Abruf-Nr. 042085). Wir gehen im Folgenden auf die wichtigsten Punkte ein und geben Antworten auf darüber hinausgehende Fragen. |
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